KFZ Versicherung für Youngtimer

Dienstag, 29. Juni 2010 12:13 Kategorie: Autoversicherung, Versicherung | 0 Kommentare »

Kraftfahrzeuge die mindestens 15 Jahre alt sind, werden als Youngtimer bezeichnet. Youngtimer werden immer beliebter, immer mehr jungen Leute entdecken den Kindertraum in diesen Fahrzeugen wieder.
Im Gegensatz zu Oldtimern, die das H-Kennzeichen (historisches Fahrzeug) besitzen, sind Youngtimer zu alt für ein Alltagsfahrzeug und zu jung für einen Oldtimer.

Versicherungsschutz auch für Youngtimer
Youngtimer müssen wie alle anderen Fahrzeuge versichert sein. Doch eine normale KFZ-Versicherung ist nicht immer die richtige Wahl.
Für den Youngtimer gab es mehr als 10 Jahre das 07 Kennzeichen, doch ab 2007 wurde die Altersgrenze auf 30 Jahren festgesetzt. Ärgerlich für die Besitzer, denn einen passenden Versicherungstarif ist nun schwer zu finden.

Welcher Versícherungsschutz ist passend?
Wer den Youngtimer nicht alltäglich auf der Straße nutzt und ihn einmal als Oldtimer fahren möchte, so ist eine spezielle Youngtimer-Versicherung sinnvoll.
Für den Abschluss der Versicherung spielt das Alter des Fahrzeuges eine große Rolle. Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine Youngtimer-Versicherung an, für Fahrzeuge die 18 Jahre alt sind. Doch hier sind auf die Lesitungen zu achten. Meist wird das Fahrzeug erst ab 20 Jahren als Youngtimer in der Versicherung aufgenommen.

Vorbedingen sind erforderlich
Da Youngtimer immer als Risikogruppe für die Versicherungsgesellschaften zählen, müssen Vorbedingungen erfüllt werden, um eine Youngtimer-Versicherung abschließen zu können. Ein Gutachten ist meist erforderlich. Der Mindestwert muss mindestens 4.000 EUR betragen. Zusätzlich muss ein Alltagfahrzeug vorhanden sein. Eine Unterstellmöglichkeit für das Liebhaberstück muss vorgewiesen werden. Sind die Bedingungen erfüllt steht dem Abschluss nichts mehr im Wege um das besondere Fahrzeug optimal zu versichern.

Auf Leistungen achten
Eine gute Youngtimer-Versicherung bietet Sondertarife und bei Schadensfall keine Rückstufung. Bei einem Schadensfall wird die Wertsteigerung mit berücksichtigt.

Die Wertsteigerung
Jedes Auto altert, doch es wird nicht unbedingt schrottreif. Je älter, umso mehr wird es zum Liebhaberstück und damit steigt der Wert an. Desto wichtiger ist eine geeignete Versicherung abzuschließen. Denn wer möchte sein „Liebling“ als wertlos bezeichnen.

Tarife unterscheiden sich
Wichtig ist das der Youngtimer-Besitzer genau weiß in welcher Weise er sein Fahrzeug nutzt. Denn die Angebote, Tarife und Leistungen der Versicherungsgesellschaften sind sehr unterschiedlich.

Welche Sicherheitsmaßnahmen haben eine Pr„ämiensteigerung zur Folge bei der Kaskoversicherung

Mittwoch, 9. Juni 2010 12:13 Kategorie: Autoversicherung, Versicherung | 0 Kommentare »

Die Autohaftpflicht kostet seit dem Jahre 2003 mehr. Nach wie vor sind die Unterschiede zwischen den Gesellschaften sehr groß, dies zeigt ein Prämienvergleich. Die Prämiensteigerungen können in Extremfällen bis zu 35 Prozent ausmachen und das ist schon eine ganze Menge.

Was bedeutet das im einzelnen?
In erster Linie ist die Autohaftpflicht-Versicherung betroffen. Die Tarife für die Voll- oder Teilkaskoversicherung werden von den einzelnen Gesellschaften gleichzeitig angehoben. Aber nicht in dem gleichen Ausmaß wie bei der Haftpflichtversicherung. Wirksam wurden die meisten Erhöhungen am 01.01.2003. Das liegt daran, weil bei den meisten Policen das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr übereinstimmen. Es kann aber auch sein, dass die Prämienerhöhung später kommt. Und zwar dann, wenn während des Jahres die Policen erneut zu Zahlung fällig werden. Sämtliche Policen werden während der Autohaftpflicht von vielen Gesellschaften versteuert. Es gibt aber auch Gesellschaften, die die Prämien nur bei einem bestimmten Teil des Bestandes anpassen. Dies ist meistens bei ausländischen und jüngeren Lenkern der Fall. Gar keinen Anlass für eine Prämienrunde sehen aber nur die wenigsten Gesellschaften.

Was heißt das Konkret?
Wenn ein Halter sein Fahrzeug wechselt, so bekommt er einen neuen Vertrag. Und mit ihm meistens auch eine höhere Prämie. Die meisten Kunden lässt dies aber im Unklaren, denn sie können am wenigsten abschätzen, in wie fern das neue Auto die Prämienhöhe verursacht.

Maßgeschneiderte Prämien
Auf jeden einzelnen Kunden wird die Prämie zugeschnitten. Die Fahrpraxis nach der Prüfung, Nationalität, Beruf, Geschlecht, Alter, Autotyp, Wohnort und die gefahrenen Kilometer pro Jahr sind die wichtigsten Kriterien.

Außerdem sollte man immer nur Einzelverträge abschließen. Wenn nämlich nur die Haftpflicht teurer wird, so kann man die ganze Kaskoversicherung und die gesamte Police kündigen. Auch bei langfristigen Verträgen hat man bei einer Prämienerhöhung die Chance auszusteigen. Wer seine Kasko- und Haftpflichtversicherung bei verschiedenen Anbietern versichern lässt, der kann noch zusätzliches Geld sparen.

Kontaktlinsen gegen Brille – Vor- und Nachteile

Freitag, 21. Mai 2010 12:12 Kategorie: Schnickschnack | 0 Kommentare »

Seit 1976 erstmals eine Kontaktlinse in den Handel kam, wird die Diskussion über Vor- und Nachteile der Kontaktlinse gegenüber der Brille geführt. Jedoch muss die Entscheidung für oder wider die Kontaktlinse bzw. Brille, jeder für sich selbst treffen.

Zu den entscheidenden Vorteilen der Kontaktlinse gehört mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Tatsache, dass sie praktisch unsichtbar sind. Somit das bisherige Erscheinungsbild nicht, wie bei der Brille üblich, verändert wird. Darüber hinaus gibt es Menschen, die von sich behaupten kein Brillengesicht zu haben, für sie kommen aus Gründen der Ästhetik nur Kontaktlinsen infrage. Es finden sich jedoch ebenso viele Menschen, denen das Tragen von Kontaktlinsen derart unangenehm ist, dass sie ausschließlich eine Brille nutzen werden. Kontaktlinsen sitzen direkt auf der Linse auf, daher gehört zu ihren Vorteilen, dass sie das Gesichtsfeld nicht einschränken, wie es Brillen häufig tun. Sie können für die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten uneingeschränkt genutzt werden, so zum Beispiel beim Sport oder im Freibad. Denn mittlerweile finden sich im Handel auch Linsen, die im Wasser getragen werden können. Kontaktlinsen beschlagen im Gegensatz zur Brille nicht. Ebenso wenig gehen sie kaputt, was recht häufig mit Brillen unter anderem beim Ausüben von Ballsportarten geschieht.

Brillen hingegen reizen die Augen nicht, wie es Kontaktlinsen zum Beispiel durch zu langes Tragen, Zigarettenrauch, trockene Augen bzw. zu wenig Tränenflüssigkeit tun. Bei einigen Augenerkrankungen wie Hornhautverkrümmung kann eine Brille kaum Abhilfe schaffen, während Kontaktlinsen hier das Defizit gut ausgleichen. Natürlich liegt ein wesentlicher Vorteil der Brille in den geringeren Anschaffungskosten. Darüber hinaus benötigen sie wesentlich weniger Pflege. Und weil man sie einfach nur auf die Nase setzen muss, sind sie natürlich auch einfacher in der Handhabung. Kontaktlinsen hingegen benötigen Ruhe, Übung und Geduld beim einsetzten und herausnehmen. Zudem müssen Pflegehinweise exakt eingehalten werden, möchte man Irritationen oder schwere Augenerkrankungen vermeiden. Im Sommer müssen sich viele Brillenträger eine Sonnenbrille in der benötigten Sehstärke anfertigen lassen, während die Träger von Kontaktlinsen die Möglichkeit haben, auf eine handelsübliche Sonnenbrille zurückzugreifen.

So bieten weder Kontaktlinsen noch Brillen ihren zahlreichen Trägern entscheidende Vorteile. Es ist also der persönlichen Vorliebe überlassen, ob man sich für eine Brille oder Kontaktlinsen entscheidet.

Als gesetzlich Versicherter eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen

Mittwoch, 5. Mai 2010 12:11 Kategorie: Versicherung, Zusatzversicherung | Kommentare deaktiviert

Als gesetzlich Versicherter bekommen die Arbeitnehmer keine Zahlung eines Krankentagegeldes durch die Krankenkasse. Und selbst, wer als Selbständiger freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat diesen Anspruch dank der neuen Gesundheitsreform verloren. Wird ein Arbeitnehmer krank und ist länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, so tritt die Krankenkasse statt des Arbeitgebers in die Zahlung mit einem Krankengeld ein. Allerdings werden hier nur noch 70% des Bruttogehalts gezahlt. Da dies für viele einen enormen finanziellen Einbruch bedeuten kann, ist es sinnvoll, als gesetzlich Versicherter eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen.

Diese Versicherung fängt, je nach Höhe des abgeschlossenen Betrages, die Differenz zum Bruttogehalt auf. Da gerade bei Krankheit häufig Medikamente anfallen, die nicht oder nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen werden, müssen diese aus eigener Tasche bezahlt werden, was in der heutigen Zeit für viele nicht mehr einfach und für manche sogar schier unmöglich ist. Durch das Krankentagegeld können die Kosten aufgefangen werden.

Die private Krankentagegeld-Versicherung ist in der Regel für jeden Arbeitnehmer erschwinglich, da die Beiträge insgesamt eher gering sind. Zu den Leistungen gehört, dass ein Tagegeld nach Beendigung der Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt ebenfalls für Sonn- und Feiertage. Wie hoch die Zahlung am Tag sein soll, kann der Versicherte in der Regel bei Abschluss selber bestimmen. Viele Versicherungen bieten eine regelmäßige Leistungsanpassung an. Dies bedeutet, dass in bestimmten Abständen und ohne erneute Gesundheitsprüfung die Möglichkeit einer Erhöhung des Krankentagegeldes besteht. Von daher macht es für den Arbeitnehmer Sinn, sich vorab bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein Angebot einzuholen. Dies kann entweder über einen Versicherungsvertreter oder online bei den einzelnen Versicherungen geschehen. Danach hat der Versicherte die Möglichkeit, in aller Ruhe alle Angebote miteinander zu vergleichen, um für ihn das beste Angebot herauszufinden.

Allgemein lohnt sich der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung für alle Arbeitnehmer, freiwillig Versicherte sowie Selbständige und Freiberufler. Bei den letzteren erfolgt der Verdienstausfall bereits ab dem ersten Tag und ist somit für diese Berufsgruppe von besonderer Wichtigkeit.

Krankentagegeld-Versicherung-Online-Vergleiche

Montag, 19. April 2010 12:10 Kategorie: Tipp, Versicherung, Zusatzversicherung | Kommentare deaktiviert

Krankentagegeld-Versicherung-Online-Vergleiche lohnen sich auf jeden Fall, wenn man einen günstigen Versicherer finden, aber dabei trotzdem auf guten Schutz nicht verzichten will. Anbieter von Krankentagegeld-Versicherung gibt es viele und den richtigen zu finden ist nicht immer leicht. Aus diesem Grund sollte man im Vorfeld auf jeden Fall gut und ausgiebig am besten erst einmal online recherchieren. Dort findet man auch kostenlose Versicherungsvergleiche inkl. Tarifrechner.

Für wen lohnt sich überhaupt eine Krankentagegeld Versicherung

Eine Krankentagegeld Versicherung, die privat abgeschlossen wird, lohnt sich für alle die gesetzlich versichert sind und die ihre gesetzliche Absicherung von 70 % des Bruttoeinkommens erweitern möchten, damit man auch bei längerer Krankheit, besser abgesichert ist. Arbeitnehmer, die privat versichert sind, denn nach sechs Wochen, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung zu Ende ist, greift die Krankentagegeld Versicherung. Selbstständige und Freiberuflicher sollten eine Krankentagegeld Versicherung auf jeden Fall abschließen, denn diejenigen müssen schon ab dem 1. Krankheitstag mit einem Verdienstausfall rechnen. Dies gilt insbesondere für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, denn seit 1.1.2009 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beim Verdienstausfall kein Krankentagegeld mehr.

Was für Leistungen erhält man bei einer Krankentagegeld Versicherung im Allgemeinen

Auf jeden Fall kann man die Höhe des Krankentagegeldes und den Zeitpunkt bestimmen, ab wann die Zahlung des Krankentagegeldes beginnen soll. Hinzu kommen noch Leistungen, die nach dem persönlichen Bedarf mitversichert werden können und dazugehören unter anderem: Leistungen, die bereits schon bei Teilarbeitsunfähigkeiten gezahlt werden, während eines Auslandsaufenthalts, beim Verzicht auf die Alkoholklausel, denn dann wird bei einem Verdienstausfall wegen Alkoholismus, trotzdem gezahlt.

Allgemeine wichtige Informationen zur Krankentagegeld Versicherung

Da es viele verschiedene Angebote und Tarife gibt, lohnt sich der Krankentagegeld-Versicherung-Online-Vergleich und dies gilt für alle Arbeitnehmer. Man sollte darauf Achten, das Krankentagegeld ab der siebten Woche nach Arbeitsunfähigkeit Feststellung gezahlt wird, denn vorher zahlt der Arbeitgeber und danach hätte man nur 70 % des ursprünglichen Gehalts. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sollte das Krankentagegeld bereits nach vier höchsten acht Tagen beginnen. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte immer am jeweiligen Verdienst orientiert sein, damit später keine zu großen Lücken entstehen und man in Bedrängnis gerät.

Was ist eine Krankentagegeld-Versicherung

Sonntag, 4. April 2010 12:09 Kategorie: Versicherung, Zusatzversicherung | Kommentare deaktiviert

Eine Krankentagegeld-Versicherung ist eine zusätzliche Absicherung bei einer längeren Krankheit. Durch die Krankentagegeld-Versicherung können somit keine finanzielle Nachteile entstehen. Ist der Arbeitnehmer nur in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, wird ihm sein Lohn nur 6 Wochen lang vom Arbeitgeber weitergezahlt. Danach tritt dann die Krankenkasse in Kraft. Hier bekommt der Arbeitnehmer jedoch nur 90% des Nettolohns, wovon auch noch Sozialabgaben gezahlt werden müssen.

Für wen ist es sinnvoll eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen?

Ein Arbeitnehmer sollte sich in jedem Falle Gedanken über eine Krankentagegeld-Versicherung machen. Wird dieser über einen längeren Zeitraum krank, kann der Lebensstandard auch im Krankheitsfall aufrechterhalten werden. Durch die abgeschlossene Zusatzversicherung bekommt der Kranke dann seinen vollen Nettolohn ausbezahlt. Weiterhin ist eine Krankentagegeld-Versicherung auch für Selbstständige interessant. Diese verfügen im Krankheitsfall über gar kein Einkommen, und könnten somit in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten kommen. Durch die Absicherung einer Versicherung ist dieses dann ausgeschlossen.
Jeder Versicherte hat die Möglichkeit es selbst zu bestimmen, wann eine Krankentagegeld-Versicherung zur Auszahlung kommen kann. Dies bedeutet die Versicherung muss nicht am ersten Tag schon gleich in Kraft treten. Je nach abgeschlossenem Tarif wird dann auch über die Höhe des Krankentagegeldes entschieden. Je höher der Tarif desto mehr Krankentagegeld wird dann bezahlt.
Eine unbegrenzte Dauer der Laufzeit einer Krankentagegeld-Versicherung gibt es nicht. Berufserkrankungen sind in der Krankentagegeld-Versicherung meistens mitversichert, sodass diese Versicherung auch diesen Vorteil mit sich bringt.
Durch die vielen verschiedenen Anbieter sollte sich jeder vor einem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung richtig beraten lassen. In jedem Fall ist es aber von Nöten auch einmal die Preise der unterschiedlichen Anbieter zu vergleichen. Durch spezielle Beratung wird sicher jeder die für sich angemessene Krankentagegeld-Versicherung finden.

Krankenhaus-Zusatzversicherung für Selbstständige

Samstag, 27. März 2010 12:08 Kategorie: Versicherung, Zusatzversicherung | Kommentare deaktiviert

Sie sind selbstständig und möchten auch eine Krankenversicherung abschließen, kein Problem. Es gibt viele Anbieter die verschiedenen Angebote gerade für Selbstständige haben. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und sich alle Tarife anzuschauen, damit man gerade als Selbstständiger optimal geschützt ist und doch einen annehmbaren Betrag entrichtet. Denn im Gegensatz zu den Pflichtversicherten müssen Sie sich als Selbstständiger alleine um Ihre Vorsorge kümmern. Denn bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung für Selbstständige gibt es auch in den Tarifen die Wahl zwischen stationärer und ambulanter Behandlung, die mit berücksichtigt werden kann und auch sollte.

Was kann man als Selbstständiger abschließen?

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeiten verschiedene Zusatztarife abzuschließen. Da wären neben dem Krankentagegeld, welches sehr wichtig ist, eine Krankenhaus-Zusatzversicherung für Selbstständige. So können Sie mit dieser Versicherung in den Genuss eines ein- oder zwei Bettzimmer, welches Ihnen die bestmöglichen Ruhepausen erlaubt um schnell wieder auf die Beine zu kommen. Die Tarifwahl bei der Zusatzversicherung beinhaltet auch auf Wunsch die Behandlung durch den Chefarzt. Ebenso können Sie bei der Tarifwahl auch die Kosten für Telefon und eventuell Internet versichern.

Worauf ist noch zu achten?

Neben dem Eintrittsalter, welches die Höhe der Prämie festsetzt, sollten Sie auch daran denken, wenn Sie eine Krankenhaus-Zusatzversicherung für Selbstständige abschließen, dass Sie jedes Familienmitglied extra versichern müssen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, in denen die ganze Familie familienversichert ist, ist dieses in der privaten Krankenversicherung nicht möglich. Hier müssen Sie für jedes Familienmitglied den für Sie günstigen Tarif und mit den gewünschten Leistungen abschließen. So können Sie nicht nur für sich, sondern auch für Ihre Familie mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung für Selbstständige den bestmöglichen Schutz im Krankheitsfall bieten.

Krankenhaus-Zusatzversicherung ? Welche Arten werden unterschieden

Montag, 15. März 2010 12:08 Kategorie: Versicherung, Zusatzversicherung | Kommentare deaktiviert

Grundsätzliches zur Krankenhaus-Zusatzversicherung:
Ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit, im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu verbesserten Leistungen zu kommen. Dieses wird für einen in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten durch die sogenannten Krankenhaus-Zusatzversicherung erreicht. Dadurch können Dinge wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann man bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung zwei Arten unterscheiden.

Wahlleistungstarif:
Dieser Tarif, ist die wohl bekannteste Krankenhaus-Zusatzversicherung. Diese Umfasst die bereits erwähnte Chefarztbehandlung. Ebenso beinhaltete diese Zusatzversicherung das Ein- oder Zweibettzimmer. Nicht enthalten ist in dieser Krankenhaus-Zusatzversicherung jedoch das ggf. erhöhte Tagesgeld bei einer Behandlung in einer Spezialklinik. Will der Versicherte diese Leistung auch, so muss er Die Differenz hierfür selbst bezahlen.

Restkostentarif:
Diese etwas unbekanntere Krankenhaus-Zusatzversicherung greift deutlich weiter, ist andererseits aber auch von den Beiträgen her teurer. Sie kommt bis zu einer bestimmten Grenze für sämtliche Kosten auf, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt wird. Sei es für weitere Transportwege in eine Spezialklinik, sei es für erhöhtes Krankenhaustagegeld. Besonders interessant ist diese Zusatzversicherung für jemanden, der möglicherweise an einer besonders seltenen Krankheit leidet. Auch ist diese Zusatzversicherung sinnvoll, wenn der Versicherte an einer Krankheit leidet, die eine besonders aufwendige Therapie erforderlich macht. Eine Privatklinik kann der Versicherte jedoch auch mit dieser Krankenhaus-Zusatzversicherung nicht auswählen.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?:
Für die Beiträge spielen einige Faktoren eine entscheidende Rolle. Dies sind einerseits das Geschlecht des Versicherten. Des weiteren sind entscheidend das Alter des Versicherten sowie bereits bestehende Vorerkrankungen. Zudem ist von Bedeutung der Beruf des Versicherten. Grundsätzlich kann man sagen, je jünger der Versicherte, desto niedriger die Beiträge zu einer Krankenhaus-Zusatzversicherung.

Finanzprodukte: Das Kredit-Derivat

Freitag, 26. Februar 2010 12:07 Kategorie: Finanzierung, Kredit | Kommentare deaktiviert

In der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise wurden Kreditderivate von einigen Experten als Ursache und Verstärker dergleichen beschuldigt. Doch was sind Kreditderivate? Kreditderivate sind wie alle anderen Derivate an der Börse handelbare Finanzprodukte. Mit ihnen können Risiken, welche zum Beispiel durch den Kauf von Aktien, Anleihen oder der Ausgabe von Krediten entstehen, minimiert werden. Das Risiko für einen Ausfall oder Wertverlust der erworbenen Finanzprodukte wird an den sogenannten Sicherungsgeber weiterverkauft. Dieser erhält im Falle eines Ausfalls eine finanzielle Entschädigung, sein Kreditderivat gewinnt an Wert.

Die Credit Default Swaps:

Mittlerweile gibt es mehrer Arten von Kreditderivaten. Die Credit Default Swaps, kurz CDS, stellen die häufigste Form der Kreditderivate dar. Bei ihnen wird der Sicherungsgeber, der Risikonehmer, entschädigt, wenn sich die Bonität des Emittenten verschlechtert. In den meisten Fällen werden die Kreditnehmer nicht über die Ausgabe von einem Derivat auf ihren Kredit informiert, für die Banken jedoch ist es eine effektive Möglichkeit sich gegen einen möglichen Ausfall des Kredites, falls der Kreditnehmer insolvent wird oder nicht in der Lage ist seinen Kredit
abzuzahlen, abzusichern.

Total Return Swaps und Credit Linked Notes:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt Kreditderivate in zwei weitere Kategorien ein. Die Total Return Swaps, kurz TRS, werden genutzt, wenn der Sicherungsnehmer das komplette Risiko auf den Sicherungsgeber übertragen möchte. Letzterer übernimmt neben dem Kreditrisiko auch das gesamte Kursrisiko und wird im Gegenzug vom Sicherungsnehmer, mit Zinsen, dafür entschädigt. TRS erfreuen sich besonders bei Pensionfonds und Versicherern an Beliebtheit, da diese so ihre volatilen Anlagen absichern.
Die dritte Kategorie sind die Credit Linked Notes, auf deutsch Synthetische Unternehmensanleihen genannt. Die Höhe der Rückzahlung wird dabei im vornherein vertraglich festgelegt und wird erst ausgezahlt, falls das festgelegte Ereignis wirklich eintritt. Falls dies nicht der Fall ist, erhält der Sicherungsnehmer den zur Sicherung eingesetzten Betrag komplett zurück.

Kündigung einer KFZ-Versicherung

Donnerstag, 11. Februar 2010 12:06 Kategorie: Autoversicherung, Versicherung | Kommentare deaktiviert

Eine KFZ-Versicherung kann ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Dies ist abhängig vom Kündigungsgrund. Bei der ordentlichen Kündigung reicht es dem Versicherer mitzuteilen, zu wann gekündigt werden soll. Bei der außerordentlichen Kündigung hingegen muss auch der Kündigungsgrund angeben werden. Dem Versicherer muss die Kündigung in der Regel schriftlich vorliegen, damit ihr stattgegeben werden kann. Unabhängig davon ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird, sollte die Kündigung immer mittels Einschreiben und Rückschein an das Versicherungsunternehmen gesandt werden. So kann im Zweifelsfall der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden.

Ordentliche Kündigung
Ein Versicherungsvertrag kann in der Regel nur zum Ende eines Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Ein Versicherungsjahr entspricht meist einem Kalenderjahr. Das heißt, dass eine Versicherung zum 01.01. des jeweiligen Jahres gekündigt werden kann. Aber Achtung: Es muss die Kündigungsfrist des jeweiligen Versicherers beachtet werden. Diese beträgt meist einen Monat, so dass die Kündigung dem Versicherer spätestens am 30.11. eines Jahres vorliegen muss.

Außerordentliche Kündigung
Es besteht aber auch die Möglichkeit eine KFZ-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Als Grund für eine außerordentliche Kündigung kommt insbesondere eine Beitragserhöhung des Versicherers und der Verkauf oder die Stilllegung des versicherten Fahrzeuges in Betracht. Im Fall der außerordentlichen Kündigung werden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet.
Wenn die Prämie um mindestens 5% erhöht wird, steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber auch hier müssen in der Regel Fristen beachtet werden. Meist muss der Versicherte innerhalb eines Monats nach der Ankündigung der Beitragserhöhung dem Versicherer die Kündigung vorlegen.
Auch im Falle des Verkaufs oder der Stilllegung des Fahrzeugs, besteht auf Seiten des Versicherungsnehmers das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies ist auch nachvollziehbar, da für das Versicherungsunternehmen das Risiko eines Schadenseintritts nicht mehr besteht. Hier reicht eine kurze Mitteilung an das Versicherungsunternehmen. Es muss zwar keine Frist eingehalten werden, jedoch muss eine Kopie der Abmeldung des Fahrzeuges auch dem Versicherer übermittelt werden.