Woran erkenne ich gute und schlechte Krankenversicherungen?

Samstag, 23. Januar 2010 12:04 Kategorie: Krankenversicherung, Tipp, Versicherung | 0 Kommentare »

Für die normalen Versicherten ist es sehr schwer zu erkennen, ob eine Krankenversicherung gut oder schlecht ist. Da aktuell für viele ein Wechsel der Krankenversicherung in Betracht kommt, aufgrund des Zusatzbeitrages den viele Kunden sparen möchten, ist es desto wichtiger zu wissen, woran man eine gute und schlechte Krankenversicherung erkennt. Ist der Wechsel erst einmal vollzogen, ist ein Rückwechsel nicht mehr ohne weiteres möglich, da das Sonderkündigungsrecht nur gilt in Verbindung mit der Einführung des Zusatzbeitrages. Daher ist man erst mal wieder für ein paar Jahre an die neue Krankenkasse gebunden, weswegen die Wahl sehr gut überlegt sein muss. Was gilt es beim Wechsel zu beachten?

Eine gute von einer schlechten Krankenkasse unterscheiden

Erst mal ist es lohnenswert sich den Leistungskatalog der gewünschten Kasse genau anzuschauen und zu überlegen, ob dort alles Leistungen enthalten sind, auf die ich als Versicherter Wert lege. Auch bei gesetzlichen Krankenkassen gibt da durchaus große Unterschiede, weswegen ein Wechsel wegen dem Zusatzbeitrag nicht immer lohnend sein muss. Als nächstes ist es empfehlenswert sich vor dem Wechsel unbedingt im Internet zu informieren, wie die Kasse von den Kunden bewertet wird. Diese Bewertungen geben einen ersten Aufschluss darüber, ob es sich um eine gute oder schlechte Krankenkasse handelt, wobei hier auf jeden Fall genügend Berichte zu Rate gezogen werden sollten und nicht nur 1 oder 2. Da die Thematik sehr aktuell ist, ist auch in den Medien vermehrt von verschiedenen Krankenkassentests zu hören und zu sehen. Viele Fernsehsender bieten online die Möglichkeit, sich solche Beiträge nachträglich anzuschauen.

Was in Erfahrung gebracht werden sollte

Vor dem Wechsel ist es lohnenswert folgende Fakten über die neue Kasse in Erfahrung zu bringen. Ist die Kasse für ihre Kulanz bekannt? Ist der Service so wie er sein sollte? Sind die Leistungen umfangreich genug, um nicht bei jedem bisschen drauf zu zahlen? Wie ist die Service Erreichbarkeit?

Was muss beim Autoabmelden beachtet werden?

Dienstag, 5. Januar 2010 12:04 Kategorie: Tipp | 0 Kommentare »

Für die Abmeldung eines Autos kann es unterschiedliche Gründe geben. Das Fahrzeug kann abgemeldet werden, weil es verkauft wird, weil es für längere Zeit nicht genutzt werden oder endgültig abgemeldet werden soll. Grundsätzlich kann ein abgemeldetes Auto für die Zeit bis zu 7 Jahren stillgelegt werden und kann dann wieder angemeldet werden. Beispielsweise bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt wäre das sinnvoll, um Steuer und Versicherung zu sparen.
Die Abmeldung des Autos erfolgt immer bei der Zulassungsstelle. Vorzulegen sind dabei der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Im Falle einer endgültigen Abmeldung wegen Fahruntauglichkeit des KFZ, Alter, hoher Reparaturbedürftigkeit, ist auch noch der Verwertungsnachweis bei einer anerkannten Altauto-Annahmestelle vorzuweisen. Dabei spielt es keine Rolle, wer diese Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorweist. Es kann der Besitzer des Autos sein, aber auch eine andere Person. Eine besondere Vollmacht ist nicht erforderlich. So kann bei einem Verkauf beispielsweise auch der Käufer die Abmeldung vornehmen.
Eine gesonderte Abmeldung bei der Versicherung ist nicht nötig. Die Versicherung wird seitens der Zulassungsstelle informiert. Überzahlte Beiträge werden rückerstattet. Wer ganz sicher gehen will, kann per kurzem Schreiben oder Anruf bei der Versicherung noch einmal mitteilen, dass das Auto abgemeldet wurde.
Ist der Verkauf des Autos geplant, so ist empfehlenswert, das KFZ bereits vor der Übergabe an den Käufer abzumelden. Wird die Abmeldung zu spät vorgenommen, so werden nach wie vor für diese Zeit Steuer und Versicherung fällig. Der Käufer hat Möglichkeiten, das Auto dennoch zu fahren, beispielsweise mit einem roten Kennzeichen.
Ein Auto, welches für eine Zeit innerhalb des siebenjährigen Zeitraumes abgemeldet und dann wieder genutzt werden soll, muss einen gesicherten Stellplatz haben. Es kann nicht auf dem Straßenland abgestellt werden, auch nicht, wenn es eine wenig befahrene Straße ist. Sinnvoll ist es dann, einen Einstellplatz zu mieten oder eine anderweitige Abstellmöglichkeit zu finden, die nicht auf öffentlichem Straßenland ist.

Was muss ich bei der Kfz Versicherung beim Autoverkauf beachten?

Freitag, 18. Dezember 2009 12:03 Kategorie: Autoversicherung, Tipp, Versicherung | 0 Kommentare »

Die KFZ Versicherung gehört zu den am meisten umkämpften Sparten. Dementsprechend können auch die Beiträge und Tarife sehr unterschiedlich ausfallen.
Jeder, der ein Auto für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte, muss vorher mindestens eine KFZ Haftpflichtversicherung abschließen. In vielen Fällen übernehmen dass auch die Autohäuser beim Autokauf als Service mit. Sie haben oft auch gleich die passende Versicherung im Angebot.
Wer klug handelt, vergleicht vor der Entscheidung und sucht sich eventuell seinen günstigen Versicherer selbst aus. Gute Möglichkeiten dazu gibt es im Internet.
Da die KFZ Haftpflichtversicherung nur Schäden des Unfallgegners regelt, ist es besonders beim Kauf eines neuen KFZ sinnvoll schuldhafte Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern. Hier ist auch die Teilkasko (wichtig für Diebstahl, Brand, oder Haarwildschäden) mit eingeschlossen, wobei diese auch als selbständiger Vertrag möglich ist, wenn die Vollkasko nicht gewünscht wird. Für Vollkasko- und Teilkasko können unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbart werden. diese sollten nicht zu hoch sein, damit im Schadensfall auch die Zahlung möglich ist.
Bei Leasing, oder Ratenverträgen wird die Vollkaskoversicherung vom Verkäufer verlangt.
Unfallfreies Fahren wird bei KFZ Haftpflicht und Vollkasko mit Schadenfreiheitsrabatten belohnt. Es gibt für PKW 25 Schadenfreiheitsklassen. Der günstigste Beitrag liegt bei ca. 35- 30 % vom Basistarif. Bei jedem Unfall, wenn der Schaden über die entsprechende Versicherung reguliert wird, gibt es eine Hochstufung im Vertrag. Hochgestuft wird immer der Vertrag, egal wer der Fahrer ist.
Neben den klassischen Versicherungen sind auch Insassen Unfall Versicherungen für KFZ im Angebot. hier muss jeder selbst prüfen, ob diese Absicherung notwendig ist. In der Familie ist dieses Risiko oft schon über andere Versicherungen (Unfallversicherung) abgedeckt.

Wann wird man in der Kfz Versicherung zurückgestuft?

Sonntag, 6. Dezember 2009 12:02 Kategorie: Autoversicherung, Versicherung | 0 Kommentare »

Umfang einer KFZ Versicherung
Wer in Deutschland ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen will, ist verpflichtet es bei der Zulassungsstelle anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei der Erstanmeldung eines Fahrzeuges auf den Halter, wird von der Versicherung eine Einstufung vorgenommen, die nach mehreren unfallfreien Jahren bis auf 30% herabgestuft werden kann und als Schadensfreiheitsrabatt bezeichnet wird. Weitere Versicherungen, die wahlweise abgeschlossen werden können, sind eine Teil- oder Vollkasko.

Mit dem Abschluss einer KFZ Versicherung werden folgende Schäden abgedeckt. Personenschäden für Folgeschäden wie Heilkosten, eine Rente oder Invaliditätszahlungen. Vermögensschäden allgemein und Sachschäden am jeweils anderen Auto. (Teil- und Vollkaskoversicherungen haften für die Schäden am eignen Auto) Des Weiteren sind noch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeldzahlungen abgesichert.

Einstufung und Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts
Dem Fahrzeughalter werden je nach Anzahl der unfallfreien Jahre Rabatte gewährt, die an der Grundprämie abgezogen werden. Dies ist eine Art Belohnungssystem für umsichtigeres Autofahren, anders müssten die Wenigfahrer oder die mit weniger Unfällen immer für die Risikoreicheren mithaften, dass wäre nicht fair. Eine Rückstufung erfolgt wenn ein Schaden an die Versicherung gemeldet wurde. Je nach Schadenshöhe wird der Versicherungsnehmer dann Prozentual wieder hoch gestuft.
Hat der Versicherungsnehmer jedoch bereits die niedrigste Stufe SF 25 oder mehr, erreicht und fuhr mehrere Jahre unfallfrei, kann der Rabattretter zum Einsatz kommen. Hier wird zwar die Schadensfreiheit herunter gesetzt, es bleiben aber dennoch die 30% erhalten. Grundsätzlich wird die Vollkasko Versicherung gesondert mit Rabatten errechnet, die Teilkasko bewegt sich in der Regel immer auf dem gleichen Niveau wie die Haftpflichtversicherung.

Hin und wieder kommt es vor, dass es sich rein rechnerisch nicht lohnt einen Schaden der Versicherung zu melden, weil die Höherstufung in der Summe teuer ist, als den Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen. In der Regel ist die Versicherung dazu verpflichtet, bei einem Schaden bis 500,00€ die Günstigerstellung zu berechnen und berücksichtigen. Nach Abmelden des Fahrzeuges bleibt dem Versicherten der Schadenfreiheitsrabatt für sieben Jahre erhalten, auch wenn er in dieser Zeit keine KFZ Versicherung in Anspruch nimmt.

Schadenfall in der Kfz- Versicherung – Was nun?

Donnerstag, 26. November 2009 12:01 Kategorie: Autoversicherung, Versicherung | 0 Kommentare »

Rückstufung im Schadenfall

Wird ein Schadenfall gemeldet, so wird der bestehende Kfz- Vertrag im folgenden Kalenderjahr zurückgestuft. Die Rückstufung erfolgt gemäß der in den Bedingungen zugrundeliegenden Tabelle. Diese ist in unterschiedliche Klassen, aufgrund der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers, aufgeteilt. Grundsätzlich ist demnach eine Rückstufung nach einem gemeldeten Schaden automatisch mit einem höheren Beitrag im nächsten Versicherungsjahr verbunden. Viele Versicherungsgesellschaften machen hiervon jedoch eine Ausnahme. Damit sollen über längere Zeit unfallfrei gefahrene Versicherungsnehmer belohnt werden. So wird zum Beispiel ein Kfz- Vertrag, welcher sich in der Schadenfreiheitsklasse 25 (30%) befindet, bei einem Schadenfall in die Schadenfreiheitsklasse 22 zurückgestuft. Der Beitragssatz beträgt in dieser Klasse ebenfalls 30%, daher findet keine Beitragserhöhung statt.

Rückzahlung der Entschädigungsleistung

Im Haftpflichtbereich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Vertrag schadenfrei weiter zu führen. Der Schaden kann selbst reguliert werden oder innerhalb von 6 Monaten nach abgeschlossener Regulierung an den Versicherer zurück gezahlt werden. Ob eine Rückzahlung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt selbstverständlich von der Höhe und der entstandenen Mehrprämie ab, die durch die Rückstufung entsteht.

Beispiele aus der Praxis

Ein Pkw-Vertrag befindet sich zurzeit in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung in der Schadenfreiheitsklasse 20. Dafür bezahlt der Versicherungsnehmer jährlich 350 Euro. Durch einen Auffahrunfall entsteht wird vom Versicherer ein Gesamtschaden in Höhe von 950 Euro reguliert. Aufgrund der Rückstufung entsteht ein Mehrbeitrag. Der neue Beitrag beläuft sich somit auf 1.100 Euro. Somit ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Regulierungsbetrag von 950 Euro an den Versicherer zurückzuzahlen, damit der Vertrag wieder schadenfrei wird.

Abschlussmitteilung

Die Versicherer haben sich nach abgeschlossener Schadenregulierung dazu verpflichtet dem Versicherungsnehmer eine Mitteilung über die gezahlte Gesamtentschädigung zukommen zu lassen. Zudem bieten inzwischen einige Versicherer eine Rückzahlungsmöglichkeit auch in der Vollkaskoversicherung an.

Wie schließt man eine Kfz Versicherung online ab?

Dienstag, 17. November 2009 12:00 Kategorie: Autoversicherung, Tipp, Versicherung | 0 Kommentare »

Die Suche nach dem passenden Anbieter

Bei der Auswahl des geeigneten Versicherungsanbieters bietet das Internet eine Vielzahl von Vergleichsportalen an. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten und der Regionalklasse sowie des Schadenfreiheitsrabattes erscheint eine übersichtliche Liste mit Versicherungen, die einen Online-Abschluss ermöglichen. Der direkte Besuch der Webseite einer Versicherung ist aber ebenso möglich. Auch dort sind zur Tarifberechnung zunächst die o.a. Daten einzugeben, bevor das individuelle Angebot angezeigt wird.

Die Erfassung der persönlichen Daten und der Antrag

Zur präzisen Berechnung des zu leistenden Beitrages ist die Eingabe der Halterdaten des zu versichernden Fahrzeugs notwendig. Abgefragt werden an dieser Stelle Name, Vorname, Wohnort und Beruf sowie der Abstellort des Autos und die zu erwartende jährliche Kilometerleistung. Die Daten der Schadensfreiheitsklasse können von der Rechnung der bestehenden KFZ Versicherung entnommen und übertragen werden. Anschließend ist noch der gewünschte Versicherungsumfang anzugeben. Soll der neue Wagen lediglich haftpflichtversichert werden oder ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ebenfalls erforderlich? Zur Kaskoversicherung gehören zudem die Angaben über die Selbstbeteiligung, welche sich auf den Gesamtbeitrag reduzierend auswirkt. Wenn alle Angaben erfasst sind, reicht die Betätigung des Buttons »senden« um die Angaben an die Versicherungsgesellschaft zu schicken. In einer kurz drauf folgenden Bestätigungsmail erhält der Kunde die Vorgangsnummer und auf Wunsch sogar eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist zur Zulassung des Fahrzeugs notwenig und ersetzt die »grüne« Versicherungskarte.

Rechnungen und Schadensmeldungen

Nach der Annahme des Antrages wird für den neuen Kunden ein Online-Zugang für einen persönlichen Kundenbereich eingerichtet. Hier stehen alle notwendigen Informationen und Formulare bereit, die benötigt werden. Auch die Abrechnung liegt in digitaler Form vor. Zum Zahlungstermin versendet die Versicherung eine Nachricht per Email, dass eine Rechnung im persönlichen Kundenpostfach platziert ist. Auch im Schadensfall werden in diesem Kundencenter direkt das Ereignis und die Unfallbeteiligten zur weiteren Abwicklung eingetragen.

Projektgruppe der Universität Kassel zur E-Mail Archivierung

Samstag, 24. Oktober 2009 11:59 Kategorie: Tipp | 0 Kommentare »

Die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnikgestaltung der Universität Kassel hat ein unabhängiges Gutachten erstellt, welches die rechtssichere Archivierung der Artec Appliance EMA bestätigt. Die Untersuchung wurde von Dr. Alexander Roßnagel angeleitet. Er ist Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Kassel.

In dem Gutachten heißt es außerdem, dass die Appliance bei den angewendeten Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit über dem Durchschnitt der heutigen Praxis liegt. Zudem sind die im Rahmen der Aufbewahrungspflicht geltenden Anforderungen mit der EMA-Technik erfüllbar und die mit EMA archivierten E-Mails haben eine hohe Beweiskraft, so die Studie weiter.

Somit ist gewährleistet, dass E-Mail Archivierung mit der EMA rechtssicher ist.

Informationen zur Studie kann man sich über www.mail-archivierung.com zuschicken lassen.

Seit gestern gilt das neue Meister-BaFöG

Dienstag, 13. Oktober 2009 11:58 Kategorie: Allgemein, BaFöG | 0 Kommentare »

Auch schon Berufstätige absolvieren ab und ein ein Studium. Doch anders als die Studenten, die frisch von der Schule an die Uni gehen, gibt es für deren Weiterbildung seit gestern eine erweiterte Förderung,  das sogenannte Meister-BaföG.

Insgesamt wurden die Mittel erhöht und auserdem eine Neuerung eingeführt: nun können auch all diejenigen einie Förderung erhalten, die zuvor schon eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben. Dies war ihnen nämlich bisher aus unerfindlichen Gründen verwehrt worden.

Anders als beim normalen BaFöG erhält man beim Meister-BaFög die Föderung erst hinterher, allerdings nur, sofern man bestanden hat. Dafür gibt es dann knapp die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat.

Wenn man sich dann noch hinterher selbstständig macht und mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigt, erhält man einen weiteren Rabatt in Höhe von 66 Prozent auf die restlichen Studienkosten, sodass man insgesamt knapp über 80 Prozent seiner entstandenen Kosten vom Staat geschenkt bekommt.

Hemmschuh Studienkosten

Freitag, 18. September 2009 11:57 Kategorie: Allgemein, Finanzierung | 0 Kommentare »

Das Allensbach-Institut hat mal wieder geforscht und sich diesmal der Studiengebühren angenommen. Das Ergebnis dazu kann man sich hier anschauen.

Auf den Punkt gebracht kam heraus, dass die erhobenen Studiengebühren einen Hemmschuh für Studenten herausstellen. Das ist ja eigentlich nichts Neues. Auch die gewonnenen Erkenntnisse, dass immer mehr Abiturienten auf ein Studium verzichten, weil sie nicht wissen, wie sie es finanzieren sollen, sind uralt. Ebenso wird schon seit Anbeginn vermutet, dass Stipendien offensichtlich nur auf dem Papier existieren.

Und auch, dass es einen höheren Studiumswillen unter denjenigen gibt, deren Studium auf einem sicheren finanziellem Fundament stehen ist schon länger statistisch erwiesen. Wer nun dennoch die gesamte Studie der Allensbacher lesen möchte, weil er gerade nichts besseres zu tun, hat , der findet sie hier.

Auf den Punkt gebracht

Montag, 7. September 2009 11:55 Kategorie: Finanzierung, Geld, Studium | 0 Kommentare »

Ramona hat es in ihrem Blogbeitrag sehr schön auf den Punkt gebracht: Das Studium heutzutage kostet mehr, als man dafür eigentlich zur Verfügung hat. Ergo muss man und frau sich auf die Suche nach einer ordentlichen und vor allem langfristig tragbaren Finanzierung machen. Was liegt also näher, als auf Webseiten wie etwa denen von Studentenkredit nachzuschauen, was es für aktuelle Studenten-Kredite gerade so auf dem Markt gibt.