Schadenfall in der Kfz- Versicherung – Was nun?
Donnerstag, 26. November 2009 12:01 in Autoversicherung, VersicherungRückstufung im Schadenfall
Wird ein Schadenfall gemeldet, so wird der bestehende Kfz- Vertrag im folgenden Kalenderjahr zurückgestuft. Die Rückstufung erfolgt gemäß der in den Bedingungen zugrundeliegenden Tabelle. Diese ist in unterschiedliche Klassen, aufgrund der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers, aufgeteilt. Grundsätzlich ist demnach eine Rückstufung nach einem gemeldeten Schaden automatisch mit einem höheren Beitrag im nächsten Versicherungsjahr verbunden. Viele Versicherungsgesellschaften machen hiervon jedoch eine Ausnahme. Damit sollen über längere Zeit unfallfrei gefahrene Versicherungsnehmer belohnt werden. So wird zum Beispiel ein Kfz- Vertrag, welcher sich in der Schadenfreiheitsklasse 25 (30%) befindet, bei einem Schadenfall in die Schadenfreiheitsklasse 22 zurückgestuft. Der Beitragssatz beträgt in dieser Klasse ebenfalls 30%, daher findet keine Beitragserhöhung statt.
Rückzahlung der Entschädigungsleistung
Im Haftpflichtbereich hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Vertrag schadenfrei weiter zu führen. Der Schaden kann selbst reguliert werden oder innerhalb von 6 Monaten nach abgeschlossener Regulierung an den Versicherer zurück gezahlt werden. Ob eine Rückzahlung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt selbstverständlich von der Höhe und der entstandenen Mehrprämie ab, die durch die Rückstufung entsteht.
Beispiele aus der Praxis
Ein Pkw-Vertrag befindet sich zurzeit in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung in der Schadenfreiheitsklasse 20. Dafür bezahlt der Versicherungsnehmer jährlich 350 Euro. Durch einen Auffahrunfall entsteht wird vom Versicherer ein Gesamtschaden in Höhe von 950 Euro reguliert. Aufgrund der Rückstufung entsteht ein Mehrbeitrag. Der neue Beitrag beläuft sich somit auf 1.100 Euro. Somit ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Regulierungsbetrag von 950 Euro an den Versicherer zurückzuzahlen, damit der Vertrag wieder schadenfrei wird.
Abschlussmitteilung
Die Versicherer haben sich nach abgeschlossener Schadenregulierung dazu verpflichtet dem Versicherungsnehmer eine Mitteilung über die gezahlte Gesamtentschädigung zukommen zu lassen. Zudem bieten inzwischen einige Versicherer eine Rückzahlungsmöglichkeit auch in der Vollkaskoversicherung an.

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