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BaföG
Definition
Das BundesAusbildungsförderungsGesetz wird mit der Bezeichnung
BAföG abgekürzt.
Es besagt, dass Schüler oder Studenten, deren Eltern ein
Studium oder eine
weiterführende Schulbildung nicht ausreichend finanzieren
können, vom Staat
gefödert werden können. Das BAföG
– Amt berechnet die Höhe des BAföG: Wenn
das
Anrecht auf BAföG erteilt wurde, berechnet das Amt den Bedarf.
Dieser ist die
Grundlage für die Berechnung des BAföG –
Anspruchs. Das Amt achtet unter
anderem auf die folgenden Aspekte: Die Art der Ausbildung, ob Miete
gezahlt
oder bei den Eltern gewohnt wird sowie eventuelle Ausbildungskosten.
Wenn eine
Ausbildung abgebrochen oder das Studienfach gewechselt wird, kann unter
bestimmten Bedingungen eine Weiterförderung erfolgen.
Eventuell kann auch im
Ausland für höchstens ein Jahr BAföG bezogen
werden. Um BAföG zu bekommmen,
muss ein BAföG – Antrag beim BAföG
– Amt bestellt werden. Schüler wenden sich
an das Amt für Ausbildungsförderung ihrer Stadt. Sie
können Schüler – BAföG bis
zum Ausbildungsabschluss beziehen. Sie erhalten meistens einen
Vollzuschuß,
müssen also nichts zurückzahlen.
BAföG für Studenten
Studenten müssen beim BAföG – Amt am Ort
der nächstgelegenen Universität ihren
Antrag stellen. Grundsätzlich ist ein Studium an einer
Hochschule
förderungsfähig, wenn ein BAföG - Anspruch
vom BAföG – Amt ermittelt wurde.
Wenn eine Ausbildung in einem Alter von über 30 Jahren
begonnen wird, könnte
die Erteilung des BAföG problematisch werden. Nur in
Ausnahmefällen wird eine
Zweitausbildung gefördert. Wenn ein Master- Studiengang
gefödert werden soll,
müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Studierende müssen meist vier
Semester nachweisen, dass sie in ihren Studienleistungen nicht
nachlässig sind.
Ausreichende Leistungen müssen auch belegt werden, wenn erst
nach vier
Semestern ein Antrag gestellt wird. Ein Studium kann bis zum Abschluss
der
Regelstudienzeit gefördert werden. Studenten erhalten ihr
BAföG übrigens nur
zur Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte ist ein
zinsloses Darlehen, welches
in der Regel fünf Jahre nach der letzten BAföG - Rate
zurückgezahlt werden
muss.
