Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn die Berufsunfähigkeitversicherung eigentlich eine freiwillige Versicherung ist, so ist sie doch von sehr großer Bedeutung für alle diejenigen, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind. Sollte nämlich der Fall von Berufsunfähigkeit eintreten, dürften die vom Gesetzgeber vorgesehenen Leistungen, sofern sie überhaupt gewährt werden, kaum ausreichen, um dauerhaft über die Runden zu kommen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass der Betroffene derart beeinträchtigt ist, dass er unter drei Stunden pro Tag tätig werden kann. Bei einer vorhandenen Leistungsfähigkeit, die noch ausreicht, um zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten, wird die halbe Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Insgesamt liegt der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente allerdings lediglich bei 750 Euro monatlich und setzt voraus, dass mindestens fünf Jahre lang und davon drei Jahre ohne Unterbrechungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden. Erfüllt ein Betroffener diese Voraussetzungen nicht oder könnte er mindestens sechs Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden, erhält er keine Leistungen.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Gesetzgeber nicht berücksichtigt, über welche Ausbildung der Betroffene verfügt oder welchen Beruf er zuletzt ausgeübt hat, entscheidend ist ausschließlich, ob der Betroffene noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann. Bei der privaten Berufsunfähigkeitversicherung hingegen ist immer der Beruf versichert, der vor der Erkrankung oder dem Unfall ausgeübt wurde. Dabei erkennt die Versicherung dann die Berufsunfähigkeit an, wenn der Versicherungsnehmer in diesen Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und sich dieser Zustand mindestens innerhalb der folgenden sechs Monate nicht ändern wird.

In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe und Bezugsdauer er im Vorfeld festgelegt hat. Die halbe Berufsunfähigkeitsrente wird ausbezahlt, wenn die Arbeitskraft nur noch zur Hälfte gegeben ist. Dabei definiert die private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht nur solche Tätigkeiten als Beruf, mit denen der Versicherungsnehmer Geld verdient. Grundsätzlich können alle solche Arbeiten abgesichert werden, die durch finanzielle Mittel ersetzt werden müssten, beispielsweise also auch die Tätigkeit einer Hausfrau und Mutter. Neben einem Versicherungsvergleich sollten vor dem Vertragsabschluss jedoch ein sorgfältiger Berufsunfähigkeitsversicherungstest durchgeführt und in diesem Zuge die Vertragsbedingungen überprüft werden.

Wichtig ist, dass die Versicherung mit der sechsmonatigen Regelung arbeitet. Ist dies nicht der Fall, wird die Berufsunfähigkeitsrente erst dann ausbezahlt, wenn ein ärztliches Attest belegt, dass die Berufsunfähigkeit dauerhaft vorliegen wird. Zudem sollte die Rentenzahlung rückwirkend zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der Versicherungsnehmer erkrankte oder den Unfall erlitt. Die meisten Versicherer verzichten mittlerweile auf die Möglichkeit, Verweise auszusprechen, die Versicherungsleistung also abzulehnen, wenn der Versicherungsnehmer trotz Beeinträchtigungen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Allerdings sollte auch dieser Punkt überprüft werden.