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Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch wenn die Berufsunfähigkeitversicherung
eigentlich eine freiwillige Versicherung ist, so ist sie doch von sehr
großer Bedeutung für alle diejenigen, die auf ihre
Arbeitskraft angewiesen sind. Sollte nämlich der Fall von
Berufsunfähigkeit eintreten, dürften die vom Gesetzgeber
vorgesehenen Leistungen, sofern sie überhaupt gewährt werden,
kaum ausreichen, um dauerhaft über die Runden zu kommen.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass der
Betroffene derart beeinträchtigt ist, dass er unter drei Stunden
pro Tag tätig werden kann. Bei einer vorhandenen
Leistungsfähigkeit, die noch ausreicht, um zwischen drei und sechs
Stunden täglich zu arbeiten, wird die halbe Erwerbsminderungsrente
ausbezahlt. Insgesamt liegt der Höchstsatz der gesetzlichen
Erwerbsminderungsrente allerdings lediglich bei 750 Euro monatlich und
setzt voraus, dass mindestens fünf Jahre lang und davon drei Jahre
ohne Unterbrechungen Beiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung einbezahlt wurden. Erfüllt ein Betroffener
diese Voraussetzungen nicht oder könnte er mindestens sechs
Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden,
erhält er keine Leistungen.
Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der
Gesetzgeber nicht berücksichtigt, über welche Ausbildung der
Betroffene verfügt oder welchen Beruf er zuletzt ausgeübt
hat, entscheidend ist ausschließlich, ob der Betroffene noch
irgendeine Tätigkeit ausüben kann. Bei der privaten
Berufsunfähigkeitversicherung hingegen ist immer der Beruf
versichert, der vor der Erkrankung oder dem Unfall ausgeübt wurde.
Dabei erkennt die Versicherung
dann die Berufsunfähigkeit an, wenn der Versicherungsnehmer in
diesen Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und
sich dieser Zustand mindestens innerhalb der folgenden sechs Monate
nicht ändern wird.
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer eine
Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe und Bezugsdauer er im
Vorfeld festgelegt hat. Die halbe Berufsunfähigkeitsrente wird
ausbezahlt, wenn die Arbeitskraft nur noch zur Hälfte gegeben ist.
Dabei definiert die private Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht nur solche Tätigkeiten
als Beruf, mit denen der Versicherungsnehmer Geld verdient.
Grundsätzlich können alle solche Arbeiten abgesichert werden,
die durch finanzielle Mittel ersetzt werden müssten,
beispielsweise also auch die Tätigkeit einer Hausfrau und Mutter.
Neben einem Versicherungsvergleich sollten vor dem Vertragsabschluss
jedoch ein sorgfältiger Berufsunfähigkeitsversicherungstest
durchgeführt und in diesem Zuge die Vertragsbedingungen
überprüft werden.
Wichtig ist, dass die Versicherung mit der sechsmonatigen Regelung
arbeitet. Ist dies nicht der Fall, wird die
Berufsunfähigkeitsrente erst dann ausbezahlt, wenn ein
ärztliches Attest belegt, dass die Berufsunfähigkeit
dauerhaft vorliegen wird. Zudem sollte die Rentenzahlung
rückwirkend zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der
Versicherungsnehmer erkrankte oder den Unfall erlitt. Die meisten
Versicherer verzichten mittlerweile auf die Möglichkeit, Verweise
auszusprechen, die Versicherungsleistung also abzulehnen, wenn der
Versicherungsnehmer trotz Beeinträchtigungen noch eine andere
Tätigkeit ausüben könnte. Allerdings sollte auch dieser
Punkt überprüft werden.









