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Darlehen
Allgemein
Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem
Darlehensnehmer. Bei so einem schuldrechtlichen Vertrag werden dem
Darlehensnehmer Geld in Form von Banknoten oder Münzen oder
auch vertretbare
Sachen also Sachdarlehen überlassen. Läuft der
Darlehensvertrag aus ist der
Nehmer verpflichtet dem Darlehensgeber den Wert des Darlehens
zurückzugewähren.
Hierbei muss er nicht nur den ursprünglichen Betrag zahlen
sondern zusätzlich
noch den angefallenen Zinsbetrag.
Der Vertrag
Natürlich muss vor einem Vertragsabschluss zu aller erst eine
Vereinbarung über
die Höhe des Geldbetrages oder des jeweiligen Sachdarlehens
sowie der Höhe des
Zinssatzes getroffen werden. Im Normalfall müssen die
anfallenden Zinsen immer
nach Ablauf eines Jahres gezahlt werden. Zusätzlich zu den
Zinsen kann auch
noch eine Darlehensgebühr festgelegt werden.
Das Vertragsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis.
Wenn ein Zinssatz
festgelegt wurde handelt es sich außerdem um einen
gegenseitigen Vertrag. Bei
einem Darlehen ohne Zinsen, z.B.: unter Angehörigen, liegt
keine
Gegenseitigkeit vor, da das Rückzahlen des Darlehens nicht als
Gegenleistung
betrachtet werden kann. Ein Darlehen kann, bis auf einige Ausnahmen,
nur unter
gegenseitigem Einvernehmen vor dem Vertragsende aufgelöst
werden.
Verschiedene Arten
Es gibt viele Arten von Darlehen. Das Festdarlehen wird am Ende der
Vertragslaufzeit in einer einzigen Zahlung zurückerstattet. Im
Gegensatz dazu
steht das Annuitätsdarlehen, hier wird jährlich ein
Betrag bestehend aus Zinsen
und Tilgung bezahlt. Der Betrag beleibt immer gleich, wodurch die
Tilgungssumme
steigt und die Zinsen jährlich sinken. Bei einem
Tilgungsdarlehen ist dies
nicht der Fall, hier bleibt die Tilgung gleich und die Zinsen werden
geringer,
die jährliche Rückzahlungssumme sinkt
dementsprechend. Weitere Darlehensarten
sind das Bauspardarlehen, das Massedarlehen oder das Abrufdarlehen.
Absicherung
Ein Darlehensgeber kann für die Vergabe des Darlehens von dem
Darlehensnehmer
eine Absicherung verlangen. Durch die Absicherung hat der
Darlehensgeber im
Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers einen
Ersatz und verliert
den Geldbetrag bzw. das Sachdarlehen nicht. Eine Absicherung kann
beispielsweise eine Bürgschaft, eine
Sicherungsübereignung von Sachen oder die
Abtretung von Forderungen bedeuten.









