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Diplom
Ursprung
Der Begriff Diplom stammt vom griechischen Wort
„diploma“ ab und bedeutet
übersetzt „zweifach gefaltetes Schreiben“.
Ursprünglich war Diplom eine
Schreibtafel, die aus zwei Blättern zusammengelegte wurde.
Bei den Römern in der Antike wurde das Diplom zu amtlichen
Zwecken verwendet
und meinte eine Urkunde, die mit einer Unterschrift versehen und durch
ein Siegel
beglaubigt wurde.
Es sollte bis ins 17. Jahrhundert hinein dauern, bis sich der Begriff
erneut
verbreitete, zunächst als Beschreibung amtlicher
geschichtlicher
Auszeichnungen, später als würdevolle Auszeichnung
über besondere akademische
Leistungen.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden durch Beglaubigungsschreiben
ausgewiesene ausländische Politiker als Diplomaten bezeichnet.
Das Diplom in Deutschland
Das Diplom ist eine Urkunde über die besonderen Leistungen bei
Prüfungen,
sowohl an akademischen als auch nicht- akademischen
Bildungseinrichtungen. An
Berufsakademien bezeichnet Diplom den stattlichen Abschluss (Mit dem
Zusatz
„BA").
Ein Studium an den anwendungsorientierteren Fachhochschulen wird mit
dem Zusatz
„FH“ abgeschlossen.
Seit 11. Oktober 1899 existiert das Diplom als Hochschulgrad. Dies
geschieht
durch königlichen Erlass in Preußen
zunächst als Grad eines Ingenieurs.
Die Regelstudienzeit im Diplom- Studiengang beträgt acht bis
zehn Semester. Es
gliedert sich in Grundstudium (vier Semester mit Abschluss einer
Zwischenprüfung) und Hauptstudium (vier bis sechs Semester mit
Abschlussprüfungen) auf.
Das Diplom ist in Deutschland der häufigste akademische Grad
und wird gemäß
& 18 des Hochschulrahmengesetztes ausschließlich von
Hochschulen als solcher
verliehen. Diplom Studiengänge bereiten traditionell auf
akademische Berufe in
den Bereichen Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und
Sozialwissenschaften vor.
Der Bologna-Prozess
Alle Diplomstudiengänge laufen in ganz Deutschland bis 2010
weitestgehend aus.
Sie werden bis auf einige wenige Ausnahmen durch das gestufte System
der
Bachelor und Master Studiengänge ersetzt.
In der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. Juni 2003 wird
bezüglich der
besoldungsrechtlichen Einordnung der neuen Masterabschlüsse
beschlossen, das
FH-Absolventen und Bachelor Absolventen dem gehobenen Dienst, Master
Absolventen dem höheren Dienst zugeordnet werden.









