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Effektivzins
Definition
Der effektive Jahreszins wird auch mit der Bezeichnung Effektivzins
abgekürzt.
Dies meint die als jährlichen Prozentsatz anzugebenden
Gesamtkosten eines
Kredits. Wenn es sich um einen Kredit handelt dessen Zinssatz sich
während der
Laufzeit ändert, wird er als anfänglicher effektiver
Jahreszins bezeichnet.
Geldgeber sind durch die Preisangabenverordnung (PangV) zur Angabe des
Effektivzins verpflichtet. Die Verordnung schreibt die
Berechnungsmethode und
die darin einzubeziehenden Kostenbestandteile vor. Im wesentlichen wird
die
Höhe des Effektivzinssatzes durch den Nominalzinssatz, den
Auszahlungskurs
(Disagio), die Tilgung und die Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Bedeutung des Effektivzins
Er ist eine Größe deren Berechnungsmethode normiert
ist. Somit eignet er sich
um unabhängige Kredite zu vergleichen. Meist kann davon
ausgegangen werden,
dass ein günstiger Effektivzins auf einen günstigen
Kredit hinweist. Allerdings
nicht immer, da bei manchen Banken nicht sämtliche
Kreditkosten in die
Berechnung des Effektivzins mit einbezogen werden. Deshalb sollte beim
Vergleich verschiedener Kredite nicht nur auf den Effektivzins, sondern
auch
auf die Gesamtkosten des Kredits pro Jahr geachtet werden.
Die Berechnung des Effektivzins
Überschlagsmäßig kann der effektive
Jahreszins schnell mit der Uniform –
Methode berechnet werden. Kreditkosten multipliziert mit 24 geteilt
durch die
Laufzeit des Kredits in Monaten plus eins multipliziert mit dem
Nettodarlehensbetrag. Dieser Bruch wird mit 100 Prozent multipliziert.
Das
Ergebnis ist der Effektivzins. Unter den Kreditkosten ist die gesamte
Rückzahlung minus den Auszahlungsbetrag zu verstehen. Der
Nettodarlehensbetrag
wird berechnet indem die Kreditkosten vom Darlehensnennbetrag abgezogen
werden.
Es sind andere Formeln nötig um den Effektivzins bei Anleihen
und bei Krediten
mit festen monatlichen Raten zu berechnen. Die genaueste
Berechnungsmethode
wurde in der Preisangabenverordnung festgelegt.









