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Führerschein mit 17
Das "Begleitete Fahren", umgangssprachlich auch
"Führerschein mit 17" genannt, ist mittlerweile in ganz
Deutschland anerkannt, doch gilt in keinen anderen Ländern
außer Deutschland. Es ist nämlich eine im deutschen
Gesetz festgelegte Sonderregelung.
Ausbildung
Man kann sich ab 16 1/2 Jahren in deutschen Fahrschulen für
den Führerschein mit 17 anmelden. Bei der Anmeldung
müssen direkt die Begleitpersonen angegeben werden, damit die
Bedingungen überprüft werden können und
zusätzlich müssen die Erziehungsberechtigten mit der
Anmeldung einverstanden sein. Man durchläuft dann eine ganz
normale Führerscheinausblidung mit Theoriestunden,
Fahrstunden, theoretischer und praktischer Prüfung, wobei
diese praktische Prüfung erst einen Monat vor dem 17.
Geburtstag absolviert werden kann. Bei bestandener Prüfung
bekommt der 17-jährige dann zunächst eine
Bescheinigung auf dem die Fahrerlaubnis, sowie die Begleitpersonen
eingetragen sind. Den richtigen Führerschein kann er sich erst
mit 18 abholen, wobei er 3 Monate nach seinem Eintritt in die
Volljährigkeit die Erlaubnis hat mit dem
"Führerschein mit 17" auch ohne Begleitperson zu fahren. Doch
Vorsicht bei Fahrten ins Ausland: Die Bescheinigung gilt immernoch nur
in Deutschland, auch wenn man schon 18 ist.
Regelungen
Zunächst einmal darf der Inhaber eines "Führerscheins
mit 17" nur mit den angegeben Begleitpersonen fahren, die mindestens 30
Jahre alt sein müssen, schon mindestens 5 Jahre in Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein müssen
und höchstens 3 Punkte in Flensburg haben sollten. Dabei ist
es aber nicht vorgeschrieben auf welchem Platz die Begleitperson sitzen
muss, doch sie darf auf keinen Fall ins Geschehen bzw. ins Fahren
eingreifen. Des Weiteren dürfen Fahrer und Begleitperson keine
Drogen konsumiert haben und der Fahrer keinen Alkohol. Für den
Beifahrer gibt es bezüglich des Alkohols die
0,5-Promille-Grenze. Der 17-jähriger Fahrer darf mit jeglichen
PKW's der Klasse B fahren, solange das Auto aufgrund eines
Versicherungsvertrags oder dergleichen nicht ab 18 Jahren zugelassen
ist. Außerdem beträgt die Probezeit 2 Jahre.









