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Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungspflicht
für Studenten
Für die Aufnahme an staatlich anerkannten oder staatlichen
Hochschule besteht
eine Krankenversicherungspflicht für Studenten, die auch
für Gaststudenten aus
dem Ausland gilt.
Diese Krankenversicherungspflicht bleibt bestehen bis Ende des 14.
Semesters
oder bis zu dem Semester in dem der Student das 30. Lebensjahr beendet.
Rechtfertigt eine längere Studienzeit, wie
persönliche oder familiäre Gründe,
eine Ausbildungsart oder die Übernahme der
Zugangsvoraussetzung in eine
Ausbildungsstätte eines zweiten Bildungsweges, bleibt die
Versicherungspflicht darüber
hinaus bestehen.
Arbeiten während des Studiums
Arbeiten Studenten während des Studiums gegen Entgelt nicht
mehr als 20 Stunden
pro Woche, bleibt die günstige Versicherungspflicht
für Studenten bestehen.
Wird die Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche
überschritten, muss sich der
Student wie ein Arbeitnehmer versichern. Bei den Pflichtpraktika oder
in den
Semesterferien ist eine Überschreitung der Arbeitsstunden
zulässig.
Familienversicherung
Sind Studenten in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch den
Ehegatten oder
die Eltern mitversichert, ist es nicht notwendig sich selbst zu
versichern.
Dies gilt ebenfalls für die Pflegeversicherung. Um in der
Familienversicherung
mit versichert werden zu können, darf der Student noch nicht
das 25. Lebensjahr
vollendet haben und ein mögliches Einkommen von
höchstens 350 Euro haben. Eine
Ausnahme ist der Verdienst während des Pflichtpraktikums.
Versicherungsbescheinigung für Studenten
In der Versicherungsbescheinigung müssen die
persönlichen Angaben, die
Anschrift der Gesetzlichen Krankenkasse sowie die Betriebs- und
Krankenversicherungsnummer enthalten sein. Diese
Versicherungsbescheinigung
erhält der Student in einer dreifachen Ausführung von
seiner Krankenkasse. Bei
der Einschreibung an einer Hochschule wird die Bescheinigung zu Beginn
des
nächsten Semesters übergeben.
Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung
Für Studenten sind die Beiträge der
Krankenversicherung gesetzlich festgelegt
und berechnen sich nach dem Beitragssatz und dem
BAföG-Bedarfssatz (512
Euro-aktuell). Für Studenten beträgt der Beitragssatz
in der Gesetzlichen
Krankenversicherung 10,43 Prozent (Stand: 1.10.2010). Für die
Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 1,95
Prozent (Stand:
2010)









