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und Mobilfunk Glossar
Die PKV und das Prinzip der Kapitaldeckung
Die PKV ist der Verband der deutschen Krankenversicherungen
e.V., die sich in erster Linie für die Versicherung der
Bahnbeamten und Postbeamten zuständigt fühlen.
Insgesamt gehören ihm 46 ordentlliche und 1
außerordentlicher Mitgliedsverband an. Zuständig
sieht sich der PKV für die privaten Krankenversicherungen, die
privaten Pflegeversicherungen und vertritt die Interessen seiner
Mitgliedsunternehmen, unter denen beispielsweise die Allianz, die Arag,
die Axa, die Barmenia, die DEVK und die DKV, die HUK Coburg, die Inter,
die R+V in alphabetischer Reihenfolge zu den bekanntesten
gehören.
Die soziale Pflegeversicherung (der gesetzlich Krankenversicherten),
eingeführt 1995 als fünfte Säule der
Sozialversicherung, ist umlagenfinanziert und muss die demographisch
immer deutlichere Entwicklung hin zu mehr alten,
pflegebedürftigen Menschen mit Beitragserhöhungen
Berufstätiger auffangen. So wurde bereits vor 6 Jahren ein
Minus von 830 Millionen erwirtschaftet. Außerdem ist sie
nicht nach dynamischen System organisiert, das den Geldwertverlust
über Jahre hin auffängt. Der augenblickliche Verlust
liegt bei 17,3 Prozent.
Das Prinzip der Kapitaldeckung der PKV sorgt dafür, dass
rechtzeitig jede Generation von Pflegbedürftigen durch
Altersrückstellung eine Basis für die eigene
Pflegebedürftigkeit schafft. Finanzierungslasten werden
dadurch nicht auf kommenden Beitragszahlergenerationen verschoben,
sondern von den Versicherten für sich selbst rechtzeitig
angespart. Damit wird ein Kapitalstock zur Zukunftssicherung angelegt
und die nachfolgenden Generationen weniger stark belastet.
Dafür aber sind die Beiträge deutlich höher.
Bisher wurden 16,5. Milliarden Euro in dem Kapitalstock angelegt.
Die PKV erreicht mit dem Prinzip der Kapitaldeckung, dass die privaten
Beiträge zu Pflegeversicherung im Alter stabil bleiben und die
Versicherten nicht von demographischen (Fehl) -Entwicklungen
abhängen.
Könnten alle Menschen mit Beginn des Berufsalters so
versichert werden (auch die gesetzlich Versicherten), würde
der Beitrag zur monatlichen Versicherung nur 13 € betragen. Es
ist eine Frage des politischen Willens den Alten,
Pflegebedürftigen, Demenzkranken auch die ambulante oder
stationäre Pflege zukommen zu lassen, die ihnen
gebührt. So aber haben wir augenblicklich ein zwei Klassen
System.









