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KfW - Bank ; Förderbank des Bundes
Gründung
der KfW - Bank
Die Abkürzung KfW bedeutet Kreditanstalt für
Wiederaufbau.
Das Konzept der KfW – Bank wird 1948 als Teil des Marshall
– Plans, von den
Besatzungsmächten Amerika und Großbritannien
entwickelt. Am 18 November 1948
tritt dann das KfW – Gesetz in Kraft und am
2 Januar 1949 nimmt die KfW – Bank unter deutscher Leitung
ihre Arbeit auf. Das
Wort „Wiederaufbau“ im Namenszug bezeichnet die
Hauptaufgabe der Bank, da
Deutschland nach dem Krieg noch in Trümmern liegt.
Kredite werden an Privatkunden vergeben um zerstörte
Häuser und Wohnungen
wieder aufzubauen. Aber vor allem die Großindustrie (Bergbau,
Stahlindustrie,
Energieversorger) erhalten Mittel um wieder eine Infrastruktur
aufzubauen und
den Nachschub von Baumaterialien sowie die Energieversorgung zu sichern.
Die Gelder für diese Kredite sind ausländische
Hilfsgelder.
Im Laufe der folgenden Jahrzehnte entwickelt sich die KfW –
Bank zu dem
heutigen Kreditinstitut.
Die KfW – Bank heute
Die KfW – Bank ist seit der Verabschiedung des KfW
– Gesetzes unter der
Rechtsform „Anstalt des öffentlichen
Rechts“ eingetragen, und hat ihren Sitz in
Frankfurt am Main. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesministerium
für
Finanzen.
Das Grundkapital der Bank beträgt drei Milliarden
siebenhundertfünfzig
Millionen Euro. Daran ist der Bund mit 80 % und die
Bundesländer mit 20 %
beteiligt.
2003 wird aus der KfW – Bank die KfW –
Bankengruppe, und die Aufgaben der KfW –
Bank werden verteilt auf mehrere Geschäftsbereiche:
· KfW Mittelstandsbank: Fördert
Existenzgründungen und gewährt Kredite für
in
Deutschland ansässige kleine und mittlere Unternehmen
· KfW Privatkundenbank: Unterstützt Privatpersonen
beim Kauf, Bau, Sanierung
und Energie sparen hinsichtlich einer eigenen Immobilie
· KfW Kommunalbank: Vergibt Kredite an Kommunen, kommunale
Unternehmen und
gemeinnützige Organisationen für Kauf, Bau, Sanierung
und Energie sparen an
öffentlichen Gebäuden und finanziert auch einen
Ausbau einer evtl. notwendigen
Infrastruktur
· KfW IPEX – Bank: Unterstützt deutsche
Unternehmen, welche Waren exportieren
und sich an internationalen Projekten beteiligen
Sämtliche Förderungen und Finanzierungen werden durch
die Hausbank des
Kreditnehmers bei der
KfW Bankengruppe eingereicht. Nach positivem Ergebnis bei der
Prüfung des
Kreditantrages durch die
KfW Bankengruppe wird der Kredit dann freigegeben.









