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Lohnsteuer
Die
Lohnsteuer wird als eine Einkommenssteuer für nicht
selbstständige Tätigkeiten
erhoben. Jedes Jahr wird allen Deutschen, die im
arbeitsfähigen Alter sind,
eine Lohnsteuerkarte zugeschickt. Die zu entrichtende Lohnsteuer wird
nach der
sogenannten Lohnsteuerklasse berechnet, die auf der Lohnsteuerkarte
vermerkt
ist. Der Arbeitgeber begleicht die Lohnsteuer, Schuldner dieser
direkten Steuer
ist jedoch der Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn
abgezogen. Der
Arbeitgeber muss für die korrekte Abführung der
Lohnsteuer haften und kann
durch eine Lohnsteueraußenprüfung kontrolliert
werden. Die entrichtete
Lohnsteuer wird bei einer Einkommenssteuerveranlagung als Steuer
Vorauszahlung
mit der Einkommenssteuer verrechnet. Bei einem Lohnsteuerabzug werden
einige Freibeträge
berücksichtigt. Seit 2010 wird ein Grundfreibetrag
über 8004 Euro gewährt. Auch
wird eine Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro, ein Betrag von 36 Euro
für
Sonderausgaben und zudem noch die bruttolohnabhängige
Vorsorgepauschale
berücksichtigt.
Die Lohnsteueranmeldung
Eine Lohnsteueranmeldung wird auf einem amtlich vorgeschriebenen
Vordruck
abgegeben. Neben der Lohnsteuer werden vom Arbeitgeber auch die
Kirchensteuer
sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten, diese Gelder sind
innerhalb von
zehn Tagen nach dem Anmeldezeitraum beim
Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
Der Anmeldezeitraum beträgt bis zu einer
abzuführenden Summe von 800 Euro das
laufende Kalenderjahr. Bei Beträgen bis 3000 Euro wird das
laufende Quartal als
Zeitraum gewertet.
Zur Lohnsteuer
Gemeinsam mit den Sozialbeiträgen, die durch die Arbeitnehmer
abgeführt werden
bildet die Lohnsteuer den Unterschied zwischen dem Brutto- und
Nettogehalt. In
den letzten Jahren hat der Anteil der Lohnsteuer im Gegensatz zu den
Unternehmenssteuern etwas zugenommen. Hier ist nun die Rede davon, dass
sich
ein Lohnsteuerstaat bildet. Aufgrund der Höhe der Lohnsteuer
sinken die
Nettolöhne oder die Arbeit verteuert sich. Erstes
führt dazu, dass weniger Geld
in die Wirtschaft fließen kann, zweites führt zu
einer geminderten Nachfrage
nach Arbeit, dieses führt zur Arbeitslosigkeit. Dennoch ist
die Lohnsteuer ein
nötiges Mittel der Geldbeschaffung unseres Staates, der
horrende Summen für die
anfallenden Kosten benötigt.









