Haftpflichtversicherung Berufsunfähigkeits-
versicherung Private Unfallversicherung
und Mobilfunk Glossar
Die Unfallversicherung
Unfallgefahren
lauern überall und gerade in der Freizeit werden sehr viele
Unfälle
verzeichnet.
Was gilt als Unfall?
Es ist ein von außen, plötzlich auf den
Körper einwirkendes Ereignis wodurch
die betroffene Person unfreiwillig eine Schädigung des
Körpers erleidet.
Folgen bzw. Konsequenzen
Sind z. B. ein längerer Krankenhausaufenthalt, finanzielle
Einschränkungen wenn
die bisherige Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt
werden kann oder Invalidität.
Um diese und andere Risiken abdecken zu können und somit
Vorsorge und
Absicherung, auch für die angehörige Familie zu
gewährleisten gibt es die
Unfallversicherung.
Was leistet die Unfallversicherung, welche Hauptrisiken werden
abgedeckt?
Invaliditätsleistung, liegt vor wenn Unfallbedingt eine
andauernde körperliche
oder geistige Beeinträchtigung eine Folge ist.
Dann leistet der Versicherer eine Kapitalleistung die zuvor vertraglich
vereinbart wurde (abhängig vom Grad der Invalidität)
Todesfall, ein Anspruch für die im Vertrag Bezugsberechtigte
Person wenn der
Versicherungsnehmer direkt oder binnen einem Jahr aufgrund eines
vorangegangenen
Unfalls stirbt.
Leistung von Krankenhaustagegeld,
wird erstattet wenn sich der Versicherungsnehmer in
stationärer Aufnahme durch
einen Unfall befindet.
Genesungsgeld,
im Prinzip die selbe Funktion wie das Krankenhaustagegeld, nur dass
dies meist
auf 100 Tage zeitlich begrenzt ist.
Krankentagegeld,
wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Unfalls krank geschrieben
wird, wird
die Leistung erbracht (max. 1 Jahr).
Kosmetische Operationen,
wenn Körperteile durch einen Unfall entstellt werden dass dies
für notwendig
erachtet wird.
Dann leistet die Unfallversicherung die vereinbarte Summe.
Sofortleistung bei Schwerstverletzten,
die Versicherungssumme wird fällig wenn z. B.
Querschnittlähmung, Erblindung,
etc. vorliegt.
Eine besondere Leistung ist die Unfallrente.
Der Versicherer leistet diese monatlich ein Leben lang wenn ein
Invaliditätsgrad von mind. 50 % vorliegt.









