für Studenten
und Mobilfunk Glossar
Möbel
Kauf billig für Wohnungseinrichtung einer WG
Immer häufiger liest
man
in Zeitungen und auch auf den einschlägigen Internetseiten,
dass Zimmer in WGs
frei sind. Allgemein ist inzwischen der Begriff der WG in den
Wortschatz der
Verbraucher übergegangen und jeder weiß, was WG
bedeutet: Wohngemeinschaft.
Dieser Begriff bezeichnet
das Zusammenleben von mehreren unabhängigen Personen in einer
Wohnung. Diese
sind nicht miteinander verwandt und teilen sich häufig einzig
aus Kostengründen
eine Wohnung. Beziehungen untereinander können sich
natürlich entwickeln, doch
dies ist letztlich nicht der Sinn und Zweck von dieser Art von
Lebensgemeinschaften.
Vorhanden sind in dieser
Wohnung eine gemeinschaftliche Küche, ein oder auch mehrere
Badezimmer sowie
ein Gemeinschaftsraum (ein Wohnzimmer). Diese Form des Wohnens ist
heute vor
allem bei Studenten eine bevorzugte Form Geld sparen zu
können. Denn der
einzelnen Bewohner zahlt lediglich für sein Zimmer bzw. einen
Anteil der Miete.
Derartige Lebensgemeinschaften
in Privathaushalten gibt es in vielen Kulturen. In Europa erstmals
aufgekommen
ist diese Art von Lebensgemeinschaft im 19. Jahrhundert. Die ersten
literarische Belege dafür gab es in den Romanen von Arthur
Conan Doyles. Und
zwar geht es hierbei um die Freundschaft zwischen Sherlock Holmes und
Dr.
Watson. Diese bildeten eine reine Zweck-WG. Die ersten WGs in
Westeuropa
entstanden in den 1960er Jahren. Damals schon deren Problem war, dass
die
Bewohner der WGs die Wohnungseinrichtung einer WG
finanzieren,
häufig nicht bewerkstelligen können. Denn auch
schon damals hatten Studenten nicht viel Geld. Das Problem war
für das wenige
Geld, das die Studenten zur Verfügung hatten Möbel zu finden,
die sehr zweckmäßig sind. Die
Möbelstücke sollen vor allem eines sein: robust
und auf jeden Fall so, dass sie auch jedem gefallen. Denn in einer WG
wechselt
schon mal der eine oder andere Bewohner sehr schnell wieder. Hatte er
sich an
dem Möbelkauf beteiligt, so erhielt er vom Nachmieter eine
Ablöse vom
Nachmieter oder aber den andreren Bewohnern der WG.









